Angemessene Vorkehrungen beziehen sich auf Änderungen oder Anpassungen, die von Arbeitgebern, Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder anderen Einrichtungen vorgenommen werden, um Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und Zugang zu bieten. Diese Unterkünfte sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an verschiedenen Aspekten des Lebens, einschließlich Beschäftigung, Bildung und öffentlichen Dienstleistungen, teilnehmen können, ohne Diskriminierung oder unzumutbaren Härten ausgesetzt zu sein. Angemessene Vorkehrungen sind in vielen Ländern in der Regel gesetzlich vorgeschrieben, einschließlich des Americans with Disabilities Act (ADA) in den Vereinigten Staaten. ferienwohnung in ansfelden
Zu den wichtigsten Aspekten angemessener Vorkehrungen gehören:
Chancengleichheit: Angemessene Vorkehrungen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Vorteile bieten wie Menschen ohne Behinderungen. Dies kann Bereiche wie Beschäftigung, Bildung und öffentliche Dienstleistungen umfassen.
Individueller Ansatz: Unterkünfte sind keine Einheitslösung; Sie sind auf die spezifischen Bedürfnisse jeder Person mit Behinderung zugeschnitten. Die bereitgestellte Unterkunft hängt von der Behinderung des Einzelnen ab und davon, wie sich diese auf seine Fähigkeit auswirkt, wesentliche Funktionen auszuführen oder Zugang zu Diensten zu erhalten.ferienwohnung in traun
Keine unzumutbare Härte: Obwohl Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, angemessene Vorkehrungen zu treffen, wird von ihnen nicht erwartet, dass sie Änderungen vornehmen, die eine unzumutbare Härte darstellen würden, wie etwa erhebliche finanzielle Kosten oder grundlegende Änderungen an ihren Programmen oder Abläufen.
Zu den gängigen Beispielen für angemessene Vorkehrungen gehören:
Arbeitsplatzunterkünfte: Bereitstellung unterstützender Technologie, flexibler Arbeitszeiten, geänderter Arbeitsaufgaben, barrierefreier Arbeitsplätze oder Bereitstellung zugänglicher Einrichtungen und Kommunikation (z. B. Braille-Beschilderung, Gebärdensprachdolmetscher).
Bildungseinrichtungen: Verlängerung der Zeit für Prüfungen, Bereitstellung von Mitschreibern, Bereitstellung barrierefreier Kursmaterialien oder Zugänglichkeit physischer Räume und digitaler Ressourcen für Studierende mit Behinderungen.
Öffentliche Dienstleistungen: Installation von Rampen und Aufzügen für den Rollstuhlzugang, Bereitstellung alternativer Formate für gedruckte Materialien oder Bereitstellung barrierefreier Wahlausrüstung in Wahllokalen.
Es ist wichtig zu beachten, dass angemessene Vorkehrungen eine Frage der Bürgerrechte und der Inklusion sind. Jemandem aufgrund seiner Behinderung diese Vorkehrungen zu verweigern, stellt eine Form der Diskriminierung dar und ist in vielen Gerichtsbarkeiten illegal. Die Einzelheiten dessen, was als „angemessen“ gilt, können je nach Faktoren wie der Art der Behinderung, der Art der Organisation oder des Dienstleisters sowie den geltenden örtlichen Gesetzen und Vorschriften variieren.
Um angemessene Vorkehrungen zu beantragen, müssen Menschen mit Behinderungen ihre Bedürfnisse in der Regel der zuständigen Behörde mitteilen, z. B. ihrem Arbeitgeber, ihrer Schule oder ihrem Dienstleister. Am Arbeitsplatz erfordert dies oft die Einbeziehung eines interaktiven Prozesses mit dem Arbeitgeber, um festzustellen, welche Vorkehrungen notwendig und machbar sind. Im Bildungswesen arbeiten Studierende oft mit Behindertendienststellen zusammen, um die notwendigen Unterkünfte zu finden und zu arrangieren.